Allgemeine (Verhaltens-)Tipps zur Erstellung eines Haushaltsbudgets
Wenn sich Ihre Familie finanziell abstrampelt, ist es vermutlich höchste Zeit, Papier und Bleistift zu zücken, um einen Familien-Finanzplan aufzustellen. Es gilt, folgende Tipps bei der Zusammenstellung Ihres Haushaltsbudgets zu berücksichtigen:
Ihr Haushaltsbudget (= Haushaltsplan) sollte ganz auf Ihre Bedürfnisse, Belange und Prioritäten zugeschnitten sein. Besonderes Augenmerk gilt es auf Ihre persönlichen Ziele zu legen.
Seien Sie realistisch bei der Festlegung Ihrer jeweiligen Ausgabe-Kategorien und den regelmässig anfallenden Zahlungen (z.B. Steuern, Autoversicherung, Ausgaben für Reisen und Urlaub, Kleidung usw.).
Legen Sie in ihrem Etat Ihre tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel fest (nach Abzug aller Kosten für Ihre eigene Lebenshaltung. Tun Sie das, bevor Sie neue Ratenverpflichtungen eingehen.
Ihre Ratenzahlungen sollten 15% Ihres Netto-Einkommens nicht übersteigen.
Legen Sie mindestens 5% ihres Einkommens auf „die Hohe Kante“. Machen Sie das zu einem festen Bestandteil Ihres Haushaltsplans. Denn eines ist sicher: … unverhofft kommt oft!
Beziehen Sie die ganze Familie mit ein, wenn Sie Ziele definieren und deren jeweilige Wichtigkeit bestimmen. Legen Sie fest, wie viel des Familieneinkommens für die Erreichung der gesteckten Ziele eingesetzt wird.
Verkomplizieren Sie Ihre Planung nicht. Je einfacher, desto übersichtlicher.
Denken Sie dran: Sie alleine bestimmen, ob Ihr Budget eingehalten wird! Unüberlegte Spontankäufe können und werden Ihren Haushalts- und Sparplan über den Haufen werfen.
Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe, falls die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Möglicherweise müssen Sie nochmals den Rotstift ansetzen und Ihren Haushaltsplan überarbeiten und die Ausgaben weiter reduzieren. Erwarten Sie keine Wunder.
Beratungsstellen und externe Berater können Ihnen bei der Erstellung Ihres Haushaltsbudgets (= Haushaltsplans) mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihnen helfen. Dieser Service wird Ihnen meist kostenlos zur Verfügung gestellt.